Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung gelten für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien folgende Regelungen als akzeptiert und vereinbart:
1. Gewerbeimmobilien
Vermietung
Im Erfolgsfall der Vermittlung eines Gewerbemietvertrags berechnen wir dem Mieter eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 Nettomonatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Vertragsunterzeichnung.
Als Nettomonatsmiete gilt die durchschnittliche Nettomonatsmiete aus der verbindlich festgeschriebenen Vertragslaufzeit (ohne Optionszeiten).
Regelungen im Objekt-Exposé können davon abweichen und sind im dann in diesem Einzelfall gültig.
Verkauf
Im Erfolgsfall der Vermittlung eines Kaufvertrags berechnen wir dem Käufer eine Vermittlungsprovision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Vertragsunterzeichnung.
Regelungen im Objekt-Exposé können davon abweichen und sind im dann in diesem Einzelfall gültig.
2. Wohnimmobilien
Vermietung
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien hat der Mieter keine Maklerprovision zu bezahlen. Diese wird mit dem Vermieter vereinbart und von ihm getragen.
Verkauf
Im Erfolgsfall der Vermittlung eines Kaufvertrags berechnen wir sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer eine Vermittlungsprovision, in jeweils gleicher Höhe von 2,38 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig mit Vertragsunterzeichnung.
Regelungen im Objekt-Exposé können davon abweichen und sind im dann in diesem Einzelfall gültig.
Stand: 25.08.2022